Liquiditätsplanung 2017 2. Quartal
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/026 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das zweite Quartal des Jahres 2017. Grundlage für die vorliegende Information ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.
Die Planung dient der Darstellung der erwarteten Einnahmen und der zu leistenden Ausgaben. In diesem Zusammenhang wird auf die rechtliche Grundlage gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW verwiesen, die es der Gemeinde ermöglicht, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen. Für das Jahr 2016 wurde ein solcher Höchstbetrag von 240.000.000 Euro festgesetzt, der auch durch den Nachtragshaushalt vom Mai 2016 unverändert blieb.
Die Vorlage enthält eine grafische Darstellung der prognostizierten Entwicklung der Kassenkredite für das betreffende Quartal. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung aufgrund unvorhersehbarer Einnahmen oder Ausgaben von der Planung abweichen kann. Zudem wird die Bedeutung der Kapitalmarkteinschätzung hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit bei der Kreditaufnahme angeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Liquiditätsplanung zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 210202100026
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170202154415
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170209112403