IKZ Schwarzarbeit - Übertragung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von der Stadt Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen; hier: Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/027 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit dem Sachstandsbericht zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Ziel des Vorhabens ist die Übertragung der entsprechenden Aufgaben von der Stadt Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte bereits im März 2016 einstimmig den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen. Das Konzept der interkommunalen Zusammenarbeit sieht vor, dass die Städte Herten und Recklinghausen die Aufgaben für alle zehn kreisangehörigen Städte übernehmen. Für die Umsetzung ist die Verabschiedung entsprechender Beschlüsse durch alle beteiligten Städte sowie den Kreis erforderlich. Während die Beschlüsse der mittleren kreisangehörigen Städte für den Zeitraum Februar oder März 2017 vorgesehen sind, steht ein notwendiger Beschluss des Kreistags Recklinghausen sowie die anschließende Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster noch aus.
Nach Abschluss der formellen Voraussetzungen können die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen unterzeichnet werden. Die Verwaltung geht aufgrund des aktuellen Zeitplans davon aus, dass die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Schwarzarbeit frühestens im zweiten Halbjahr 2017 aufgenommen werden kann. Der Betriebsausschuss 1 wird angehalten, den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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