1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a Teilbereich B Planbereich „Gewerbepark Erin / Karlstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/028 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a Teilbereich B, welcher den Planbereich „Gewerbepark Erin / Karlstraße“ umfasst. Das etwa 36 Hektar große Gebiet wird im Norden durch die Erinstraße und Herner Straße, im Osten durch den Altstadtring, im Süden durch die Karlstraße und im Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt.
Ziel der Änderung ist es, die bisherigen, teils restriktiven städtebaulichen Vorgaben zu vereinfachen, um den Anforderungen künftiger Investitionen gerecht zu werden. Im Bereich des Altstadtrings wird die ursprüngliche Festsetzung als Kerngebiet durch die Gebietsart „Gewerbegebiet“ ersetzt, um dem Charakter des Gewerbeparks und der vorhandenen gewerblichen Nutzung zu entsprechen. Zudem werden Emissionskontingente zur Sicherung des Nebeneinanders von Arbeitsbereichen und Wohnnutzungen definiert.
Weitere Anpassungen umfassen die Festsetzung von Grünflächen auf ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen sowie die Erweiterung der Bauflächen für die Bestandsbebauung an der Karlstraße, da eine Untersuchung zur Bodenbeschaffenheit keine Bedenken gegen eine Wohnnutzung ergeben hat. Zudem wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und Aufsichtspersonen festgesetzt.
Der Rat der Stadt soll die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die Änderung des Bebauungsplans als Satzung beschließen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170209145835
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170221142041
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170209145911
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