Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 227 Planbereich „Gewerbepark Erin / Herner Straße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

2017/029 03.02.2017 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 227 für den Planbereich „Gewerbepark Erin / Herner Straße“ entscheiden. Das etwa 20 Hektar große Gebiet wird im Norden durch die Herner Straße, im Osten durch die Grünflächen des Erinparks, im Süden durch die Erinstraße sowie im Westen durch den Rossbach und landwirtschaftliche Flächen begrenzt.

Die Planung verfolgt das Ziel, die Festsetzungen für gewerbliche Bauflächen an aktuelle städtebauliche Anforderungen anzupassen. Hierzu gehört die Überprüfung von Baulinien zugunsten von Baugrenzen sowie die Steuerung von Einzelhandelsbetrieben auf Basis des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes, um die zentrale Versorgung zu sichern. Zudem sollen Lärmbereiche definiert werden, um die Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten zu gewährleisten. Durch die Anpassung der Zulässigkeitsregelungen soll die Flächenverfügbarkeit für produzierende und handwerkliche Betriebe verbessert und die Rechtssicherheit für Grundstückseigentümer erhöht werden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die Stellungnahme der Verwaltung zu übernehmen. Zudem wird die Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung inklusive der zugehörigen Begründung und des Umweltberichts beantragt. Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfs wurden unter anderem die Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandel, die Pflanzfestsetzungen sowie technische Korrekturen an Wasserflächen und Leitungstrassen vorgenommen.

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