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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 250 Planbereich 'Am Landwehrbach' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB

2017/004 04.01.2017 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 für den Planbereich „Am Landwehrbach“ gefasst. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 8,9 Hektar in der Gemarkung Behringhausen und erstreckt sich über den nördlichen Teil des Sonderstandorts Westring. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Norden durch die Emschertal-Bahn, im Osten durch die westliche Grenze des Westrings, im Süden durch die Engellaustraße und im Westen durch den Landwehrbach.

Ziel der Planung ist es, den bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 durch allgemeinverbindliche Regelungen zu ersetzen. Die Aufstellung orientiert sich an den Empfehlungen des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt Castrop-Rauxel aus dem Jahr 2016. Dabei sollen zukünftige Entwicklungen im Planbereich auf Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten beschränkt werden, um die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu schützen. Neben der Festsetzung von Sondergebieten regelt der Plan zudem öffentliche und private Verkehrsflächen, Stellplätze sowie Vorgaben zur Bepflanzung und zum Erhalt von Bäumen.

Die Kosten für das Verfahren und die erforderlichen Gutachten, einschließlich Untersuchungen zum Artenschutz und zu Lärmimmissionen, werden durch den privaten Grundstückseigentümer getragen. Nach dem Aufstellungsbeschluss folgen die Erarbeitung eines Vorentwurfs sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

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