Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

3. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2018

2017/091 04.04.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die dritte Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschließen, um den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit zum 01.01.2018 von bisher 17 Prozent auf 20 Prozent anzuheben. Die Verwaltung führt als Zwecke für diese Erhöhung sowohl die Finanzierung des Haushalts als auch die Bekämpfung von Spielsucht an. Durch die Anhebung um drei Prozentpunkte werden Mehreinnahmen von etwa 50.000 Euro pro Prozentpunkt erwartet.

Die vorliegende Vorlage des Haupt- und Finanzausschusses erläutert, dass die Steuer als Lenkungssteuer fungiert, um das Spielen aufgrund der damit verbundenen Folgekosten für die Gemeinschaft unattraktiver zu gestalten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung auf 20 Prozent rechtliche Herausforderungen durch Automatenaufsteller mit sich bringen könnte, wobei die Verwaltung auf die bisherige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen verweist, welches eine sogenannte Erdrosselungswirkung bisher verneint hat.

Die wirtschaftliche Situation der Automatenaufsteller in der Stadt wird als stabil dargestellt, da die Einnahmen aus der Besteuerung seit 2013 gestiegen sind und die Anzahl der Spielhallen sowie der Geräte seit 2012 unverändert blieb. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss mit einer Vorlaufzeit, um den Steuerpflichtigen eine Anpassung ihrer Kalkulation zu ermöglichen. Neben der Satzungserhöhung ist eine redaktionelle Änderung im Text vorgesehen. Die Neuregelung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

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