Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei Buchungsstelle 36.01/0726.781810 (IZ vom Land für freie Träger TEK)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/198 sieht eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 100.800 Euro vor. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und betrifft die Buchungsstelle 36.01/0726.781810 zur Unterstützung freier Träger.
Hintergrund der Maßnahme ist die Bereitstellung von Zuschüssen zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen. Bisher erfolgte die Auszahlung dieser Mittel über konsumtive Buchungsstellen. Aufgrund einer Änderung im Verfahren müssen die Landesmittel für die Weiterleitung an freie Träger nun jedoch investiv abgebildet werden. Dies erfordert eine Veranschlagung im investiven Haushalt sowie die Bildung entsprechender Rechnungsabgrenzungsposten, sofern die Zweckbindung über ein Jahr hinausgeht.
Konkret geht es um Mittel aus einem Zuwendungsbescheid des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für einen Kindergarten in der Recklinghauser Straße, für den bereits der erste Mittelabruf erfolgt ist. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen wird durch entsprechende Mehreinzahlungen des Landes auf einer neu eingerichteten investiven Buchungsstelle gedeckt. Es entsteht dadurch keine Belastung des städtischen investiven Haushalts im Saldo. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Vorlage federführend.
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