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Sitzungsvorlage

5. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich 'Alter Garten' hier: Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

2017/216 19.10.2017 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/216 sieht die 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Alter Garten“ im Ortsteil Henrichenburg vor. Der Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss 3 umfasst den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

Der Planungsbereich befindet sich südlich der Anschlussstelle Henrichenburg der Bundesautobahn 2 und umfasst unter anderem das Gelände der Grundschule Alter Garten. Derzeit ist das Gebiet im Flächennutzungsplan 2025 als Gemeinbedarfsfläche für Bildungseinrichtungen ausgewiesen. Ziel der Änderung ist es, die Darstellung innerhalb des Bereichs von einer Gemeinbedarfsfläche in eine Wohnbaufläche zu überführen. Damit soll die Grundlage für das bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 248 „Alter Garten“ geschaffen werden, welches die Entwicklung neuer Wohnbauflächen nördlich und östlich des Grundschulstandortes vorsieht.

Durch die Umwidlung in Wohnbaufläche sollen auch die Zufahrt, die Stellplätze sowie die Turnhalle in die neue Flächennutzung einbezogen werden. Die bestehende Nutzung als Bildungseinrichtung bleibt in ihrer Symbolik und Standortfestlegung unberührt, wobei die Änderung die planungsrechtliche Flexibilität für zukünftige Anpassungen an den Gebäuden erhöhen soll. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 248 durchgeführt. Eine detaillierte Festlegung der Bebauung und Erschließung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.

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