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Sitzungsvorlage

Haushaltsüberschreitungen 2016

2017/200 06.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2017/200 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit den im Haushaltsjahr 2016 unterjährig aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen. Der Rat der Stadt soll die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) förmlich zur Kenntnis nehmen.

Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen erheblichen und nicht erheblichen Überschreitungen. Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2016 gelten Überschreitungen ab einem Betrag von 75.000 Euro als erheblich und erforderten im Vorfeld eine Zustimmung des Rates, welche bereits im entsprechenden Haushaltsjahr eingeholt wurde. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze liegt die Entscheidungsbefugnis bei den zuständigen Betriebsleitungen oder dem Stadtkämmerer, sofern die Mittel innerhalb des Betriebes finanziert werden können oder die Kommunalaufsicht zustimmt.

Die in den Anlagen der Vorlage aufgeführten Mittelüberschreitungen betreffen zusätzliche Mittelbereitstellungen, über die der Rat aufgrund der geltenden Schwellenwerte nicht vorab selbst entscheiden musste. Die nachträgliche Information des Rates erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 Abs. 2 GO NRW. Darüber hinaus wird festgehalten, dass im Jahr 2016 keine über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des § 85 GO NRW in Anspruch genommen wurden. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 28. November 2017 sowie des Rates der Stadt am 30. November 2017 zur Beratung vorgelegt.

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