Neubestellung des Beirats der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzung am 6. Juli 2017 über die Neubestellung der Mitglieder des Beirats der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel entscheiden. Die Neubesetzung ist erforderlich, da die Amtszeit des Beirats der Wahlzeit des am 14. Mai 2017 gewählten Landtags entspricht.
Gemäß dem Strafvollzugsgesetz haben die Beiräte die Aufgabe, die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu unterstützen sowie bei der Wiedereingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung zu helfen. Die Mitglieder des Beirats sollen Personen sein, die Verständnis für die Ziele des Strafvollzugs aufweisen und Positionen im öffentlichen Leben bekleiden. Die Tätigkeit im Beirat erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.
Der Beschlussvorschlag sieht die Benennung von sechs Personen vor, darunter Vertreter der Bundespolizei, ein Mitglied des Landtags sowie ein Pfarrer einer evangelischen Kirchengemeinde. Alle vorgeschlagenen Personen haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert.
Obwohl für die Benennung der Beiratsmitglieder in Justizvollzugsanstalten kreisangehöriger Gemeinden grundsätzlich der Kreistag zuständig ist, wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Entscheidung übertragen. Dies begründet sich auf einer Mitteilung des Oberkreisdirektors des Kreises Recklinghausen aus dem Jahr 1990. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 210806100139
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170608104654
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170608104718