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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017

2017/040 09.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/040 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren sowie aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie den Nebenbestimmungen des Bescheides der Bezirlag Behörde der Bezirksregierung Münster.

Der Rat wird um die Beschlussfassung für verschiedene Übertragungen gebeten. Im Bereich der investiven Maßnahmen sollen Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 188.130,81 € sowie investive Auszahlungen aus dem Jahr 2016 in Höhe von 2.450.523,77 € übertragen werden. Zudem wird die Übertragung von 43.950,77 € für konsumtive Aufwendungen im Rahmen von Zukäufen zu Festwerten vorgeschlagen, da hierbei systembedingt ein Aufwand zu buchen ist. Für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 9.385,42 € sind Ausnahmen vorgesehen, die auf zweckgebundenen Spendenmitteln für die Kinder- und Jugendarbeit sowie für das Demenz-Café basieren.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung der Stadt Castrop-Rauxel ein strenger Maßstab bei der Prüfung von Projekten angelegt wird. Die Übertragungen im investiven Bereich berücksichtigen bereits laufende oder rechtlich notwendige Aufträge. Die Finanzierung der übertragenen Mittel erfolgt durch bereits vereinnahmte Zuwendungen oder steht durch Kreditermächtigungen zur Verfügung. Die Beschlüsse sind der Bezirksregierung Münster bis zum 31. März 2017 zuzuleiten.

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