Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 25.10.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitsstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.01.533435 (Kosten der Tagespflege)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/242 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 25. Oktober 2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Buchungsstelle der Kosten der Tagespflege.
Der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2017 belief sich auf 840.000 Euro. Aufgrund aktueller Hochrechnungen wird ein zusätzlicher Bedarf von insgesamt 295.000 Euro veranschlagt, um den Gesamtausgabebedarf von etwa 1.135.000 Euro bis zum Jahresende zu decken. Ein Teilbetrag von 75.000 Euro wurde bereits Anfang Oktober 2017 bereitgestellt. Die verbleibenden 220.000 Euro müssen nun ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, wodurch die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, was die Genehmigung durch den Rat erforderlich macht.
Die Finanzierung des Mehraufwandes erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche. Die Mittelbereitstellung dient der Deckung von Aufwendungen im Bereich der Tagespflege, insbesondere für Zahlungen an Tagesmütter und -väter sowie für die Kosten der Koordinatorin für Tagespflege. Da die Auszahlung noch im November 2017 erfolgen muss, der Rat jedoch erst Ende November erneut zusammenkommt, wurde die Dringlichkeitsentscheidung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit getroffen.
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