Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld 'Suderwich Gas' Hier: Antrag der Minegas GmbH vom 30.11.2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/005 befasst sich mit dem Antrag der Minegas GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld „Suderwich-Gas“. Die aktuelle Laufzeit dieser Erlaubnis endet am 6. März 2017. Die Minegas GmbH hat bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre bis zum 6. März 2020 beantragt.
Die Erlaubnis berechtigt das Unternehmen noch nicht zur Durchführung von Aufsuchungsarbeiten oder zur Gewinnung von Bodenschätzen, da hierfür ein zugelassener Betriebsplan erforderlich ist. Über das Vorhandensein gewinnbarer Vorkommen im betreffenden Feld liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Nach aktuellem Kenntnisstand liegt das Erlaubnisgebiet nicht innerhalb der Stadtgrenzen und es findet dort keine Trinkwassergewinnung statt.
Der EUV Stadtbetrieb verweist im Rahmen der Vorlage auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Aufsuchung unkonventioneller Erdgaslagerstätten sowie auf die geltenden bundesweiten Regelungen zum Thema Fracking. Demnach sind kommerzielle unkonventionelle Fracking-Vorhaben in Deutschland bis auf Weiteres nicht zulässig, wobei lediglich vier Forschungsbohrungen unter strengen Auflagen erlaubt sind. Der Umweltausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 28. Februar 2017 den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.
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