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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2018 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Castrop-Rauxel

2017/245 10.11.2017 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2017/245 der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 im Bereich der Stadtentwässerung sowie den Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Der Rat der Stadt soll dem vom Verwaltungsrat beschlossenen Erlass der Satzung zustimmen.

Die Grundlage für die Vorlage ist eine Berechnung des Bedarfs, aus der hervorgeht, dass die Beiträge zur Emschergenossenschaft um 5,22 Prozent und die Abwasserabgabe um etwa 13 Prozent gestiegen sind. Zudem sind Personalkosten, unter anderem durch tarifliche Lohnerhöhungen, angefallen, während der Frischwasserverbrauch um rund 90.000 Kubikmeter gesunken ist.

Aufgrund dieser Entwicklungen sieht der Vorstand eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2018 vor. Die Schmutzwassergebühr soll von 2,39 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2015 auf 2,48 Euro im Jahr 2018 steigen, was einer Erhöhung von 3,8 Prozent entspricht. Die Niederschlagswassergebühr soll sich von 1,12 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2015 auf 1,13 Euro im Jahr 2018 verändern, was einer Steigerung von 0,9 Prozent entspricht.

Gemäß der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel (EUV) ist der Verwaltungsrat für den Erlass von Satzungen zuständig. Da die Entscheidung jedoch von grundsätzlicher Bedeutung ist, bedarf der Beschluss der Zustimmung durch den Rat der Stadt, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann.

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