Gebührenbedarfsberechnung 2018 -Abfallentsorgung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/246 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 im Bereich der Abfallentsorgung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat beschlossenen Gebührensatzung zustimmen.
Die vorliegende Berechnung der Gebührenbedarfe für das Jahr 2018 weist einen Preis von 1,89 Euro pro Liter Abfall aus. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Preis von 1,87 Euro kalkuliert wurde, entspricht dies einer Steigerung von etwa zwei Prozent. Als Ursachen für diese Entwicklung werden unter anderem gestiegene Kosten für Kfz-Reparaturen sowie eine Erhöhung der Personalkosten angeführt. Diesen Kosten stehen erwartete Einnahmeausfälle, beispielsweise aus Gebührenausständen der Vorjahre, gegenüber.
Aufgrund der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel für den Erlass von Satzungen im Rahmen seines Aufgabenbereichs zuständig. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt zu billigen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 29. November 2017 und des Rates der Stadt am 30. November 2017 zur Beratung vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171114102151
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20171114102248