Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/115 sieht eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel vor. Hintergrund sind Anregungen aus der Bevölkerung sowie von Bestattern, die die Durchführung von Bestattungen am Wochenende ermöglichen sollen. Die Verwaltung hat dazu die im November 2016 durch den Betriebsausschuss 3 beauftragten Prüfungen durchgeführt.
Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, Bestattungen künftig auch am Freitagnachmittag sowie am Samstagvormittag anzubieten. In der Friedhofsgebührensatzung wird hierfür ein Passus zu Kosten bei Bestattungen außerhalb der regulären Dienstzeiten ersatzlos gestrichen. Stattdessen wird ein neuer Passus eingeführt, der einen finanziellen Aufschlag für Bestattungen am Wochenende festlegt.
Zudem wurde die Prüfung einer Konzentration der Trauerhallen auf drei Standorte (Nord, Mitte, Süd) untersucht. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reduzierung auf drei Standorte aufgrund der aktuellen Belegungszahlen nicht sinnvoll erscheint. Während zwei von sieben Trauerhallen bereits aus wirtschaftlichen Erwägungen geschlossen wurden, sind die verbleibenden Hallen auf den Friedhöfen Bladenhorst, Habinghorst, Ickern und Merklinde ausgelastet. Die Vorlage liegt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170517110457