Liquiditätsplanung 2017 4. Quartal
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/204 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das vierte Quartal des Jahres 2017. Grundlage für die Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 13. März 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.
Die Planung dient der Darstellung der zu erwartenden Einnahmen und der künftig zu leistenden Ausgaben. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kassenkredite aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- und Ausgabenschwankungen von der Prognose abweichen kann. Gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde berechtigt, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen. Für das Haushaltsjahr 2017 wurde dieser Höchstbetrag auf 240.000.000 Euro festgesetzt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kreditaufnahme ist die Berücksichtigung der Kapitalmarktentwicklung hinsichtlich Zinsniveau, Laufzeit und Fälligkeit. Die Vorlage enthält eine grafische Darstellung der prognostizierten Entwicklung der Kassenkredite für das betreffende Quartal. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die vorliegende Liquiditätsplanung zur Kenntnis nimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170914091431