Siebte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 7. Dezember 2007
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/045 behandelt die Siebte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund der Anpassungen sind Änderungen in der Gemeindeordnung NRW sowie der Entschädigungsverordnung, die durch den Landtag NRW beschlossen wurden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Zusammensetzung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und deren Stellvertreter angepasst. Künftig erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse des Rates, mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses, eine zusätzliche Aufwandsentsädigung in Höhe des einfachen Satzes. Davon ausgenommen sind die Vorsitzenden von Beiräten sowie der Hauptverwaltungsbeamte in seiner Funktion als Vorsitzender des Hauptausschusses und des Kommunalwahlausschusses.
Für Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern erhöht sich die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende auf den dreifachen Satz. Die Entschädigung für stellvertretende Fraktionsvorsitzende wird auf den 1,5-fachen Satz angehoben. Zudem werden die Schwellenwerte für den Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende gesenkt, wobei die aktuelle Ratszusammensetzung derzeit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zur Folge hat.
Zudem wird die Regelung zur Verdienstausfallpauschale für Selbstständige konkretisiert. Der Nachweis des Verdienstausfalls soll künftig durch die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides sowie einer schriftlichen Erklärung über die Arbeitszeit erfolgen. Die finanziellen Auswirkungen der Änderungen für den städtischen Haushalt hängen von der Anzahl der gestellten Anträge ab.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211402100044
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170222105453
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170222105510
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170222095158