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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524730001 „Deckenprogramm Schulstraße zw. Eichenweg und Buchenstr.“.

2017/049 14.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/049 behandelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Februar 2017 zur Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Jahr 2017. Gegenstand der Maßnahme ist das Deckenprogramm in der Schulstraße zwischen dem Eichenweg und der Buchenstraße.

Für die Fortführung der Baumaßnahme wird ein Betrag von 181.500 Euro auf der Buchungsstelle 61.01.524730001 beantragend zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 183.652 Euro. Da die Maßnahme im Jahr 2016 nicht abgeschlossen werden konnte und es sich um einen konsumtiven Aufwand handelt, ist eine Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr nicht möglich. Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung resultiert aus einer detaillierten Kalkulation, die Mehraufwendungen für die Entsorgung von PAK-haltigem Material sowie Hochofenschlacke, die Erneuerung von Anschlussleitungen sowie Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahndecke und die Verkehrssicherung umfasst.

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 163.500 Euro sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 18.150 Euro. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent über das Kommunale Investitionsförderprogramm (KInvFöG) gefördert. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst am 9. März 2017 stattfindet, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen, um den Fortlauf der laufenden Baumaßnahme zu gewährleisten.

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