Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 14.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 54.01/0636.785800 „Barrierefreie Herrichtung Schulstraße zw. Eichenweg und Buchenstr.“
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die barrierefreie Herrichtung der Schulstraße zwischen Eichenweg und Buchenstraße vor. Für das Haushaltsjahr 2017 wird ein Betrag von 118.300 Euro auf der entsprechenden Buchungsstelle beantragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 268.300 Euro.
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Mittel ergibt sich aus einer detaillierten Planung, nach der neben der Erneuerung des südlichen Gehwegs und der Zuwegung zum Friedhof nun auch der nördliche Gehweg instand gesetzt werden muss. Die Kosten für die Arbeiten umfassen unter anderem den Aufbruch und die Entsorgung, die Erneuerung der Entwässerung sowie die Wiederherstellung von Gehwegflächen, Einfassungen und Baumscheiben.
Die Finanzierung der Mehrauszahlungen für das Jahr 2017 erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 106.470 Euro aus Landesfördermitteln im Rahmen des Kommunalen Investitionsförderprogramms (KInvFöG) sowie durch Minderauszahlungen in Höhe von 11.830 Euro aus dem Haushalt für ein Regenrückhaltebecken am Obercastroper Bach. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst im März 2017 stattfindet, die Maßnahme jedoch als laufendes Projekt fortgeführt werden muss, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom Oktober 2016 beantragt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211402100049
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170221144656