Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524730002 „Deckenprogramm Lange Straße zw. Wartburgstraße und B 235.“

2017/051 14.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Februar 2017 genehmigen, die die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Deckenprogramm der Länge Straße zwischen der Wartburgstraße und der B 235 vorsieht. Die Entscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen, da eine kurzfristige Entscheidung im Rat aufgrund der laufenden Baumaßnahme erforderlich war.

Für das Haushaltsjahr 2017 werden auf der entsprechenden Buchungsstelle 200.000 Euro bereitgestellt. Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 180.000 Euro aus dem kommunalen Investitionsförderprogramm (KInvFöG) sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 20.000 Euro bei den Erstattungen an sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen. Insgesamt belaufen sich die Mittelbereitstellungen für die Jahre 201<0xC2>6 und 2017 auf 227.113 Euro.

Der zusätzliche Bedarf ergibt sich aus der Fortführung einer Maßnahme, die im Jahr 2016 nicht abgeschlossen werden konnte. Neben noch offenen Beträgen aus dem ursprünglichen Auftrag sind Nachtragsangebote für Leistungen zur Grundwasserabsenkung sowie für die Entsorgung von schadstoffhaltigem Straßenaufbruch sowie erwartete Mengenmehrforderungen bei den Asphaltarbeiten als Gründe für den Mittelbedarf aufgeführt. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent über das KInvFöG gefördert.

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