Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 13.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524710029 „Deckensanierung Cottenburgstraße zw. B 235 und Bochumer Str.“.

2017/052 14.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 13. Februar 2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, um zusätzliche außerplanmäßige Haushaltsmittel für die Deckensanierung der Cottenburgstraße zwischen der B 235 und der Bochumer Straße bereitzustellen. Für das Haushaltsjahr 2017 wird ein Betrag von 215.000 Euro beantragt. Da die im Jahr 2016 bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 230.000 Euro nicht ausreichten, um die Maßnahme abzuschließen, belaufen sich die Gesamtkosten nun auf 445.000 Euro.

Die Notwendigkeit der weiteren Mittel ergibt sich aus verschiedenen Kostenfaktoren. Dazu gehören noch offene Zahlungen an die bauausführende Firma sowie Mehraufwendungen für die Anpassung von Grundstückszufahrten, Überwegabsenkungen und Einmündungen. Zudem fallen Kosten für die Entsorgung schadstoffbelasteter Materialien, den Einbau neuer Betonsteinrinnen, die Verfüllung von Tragschichten sowie die Installation taktiler Elemente für sehbehinderte Menschen an. Auch die verlängerte Bereitstellung der Verkehrssicherung über die Weihnachtszeit hinweg verursacht zusätzliche Aufwendungen.

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 193.500 Euro aus Zuwendungen des Kommunalen Investitionsförderprogramms (KInvFöG) sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 21.500 Euro bei Erstattungen an andere öffentliche Sonderrechnungen. Die Entscheidung wurde als Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet, da die laufende Baumaßnahme einen zeitnahen Beschluss erforderte.

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