Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 22.02.2017 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 61.01.524730002 „Deckenprogramm Lange Straße zw. Wartburgstraße und B 235.“
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 22. Februar 2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds genehmigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 125.000 Euro für das Deckenprogramm der Straße Lange Straße im Bereich zwischen der Wartburgstraße und der B 235.
Die Notwendigkeit der zusätzlichen Mittel ergibt sich aus unvorhergesehenen baulichen Gegebenheiten. Im Zuge der Arbeiten stellte sich heraus, dass die Tragschicht der Straße stellenweise unzureichend und ungleichmäßig ist, was bei einer Fortführung des ursprünglichen Plans zu Spurrillen und Absackungen im Busverkehr führen könnte. Zudem ist eine Verwendung des vorhandenen Baumaterials nicht möglich, da die Basaltpflastersteine Verunreinigungen aufweisen und eine spezielle Entsorgung erfordern. Zudem entsprachen die Erkenntnisse aus den Aushachtungsarbeiten nicht den ursprünglichen Annahmen des Baugrundgutachters.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge in Höhe von 112.500 Euro aus dem kommunalen Investitionsförderprogramm (KInvFöG) sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 12.500 Euro bei den Erstattungen an andere öffentliche Sonderrechnungen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich somit auf 352.113,44 Euro. Die Maßnahme wird zu 90 Prozent durch das Landesprogramm gefördert.
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