Bebauungsplan Nr. 252 Planbereich 'nördliche Innenstadt' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 für den Planbereich „nördliche Innenstadt“ gefasst. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 3,6 Hektar in der Gemarkung Castrop und umfasst Teile der nördlichen Innenstadt.
Die Planung dient der städtebaulichen Weiterentwicklung des Hauptzentrums. Ziel ist es, die Altstadt als Versorgungsbereich und Wohnstandort durch bauliche und funktionale Maßnahmen zu stärken. Aktuelle Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne Nr. 37 Teil A und Nr. 129, die Flächen für den Gemeinbedarf wie die ehemalige Bundespost und ein Schutzbauwerk ausweisen, sollen durch allgemeine Gebietskategorien der BauNVO ersetzt werden. Dadurch soll ein erweitertes Nutzungsspektrum, das Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros und Wohnen umfasst, ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Wettbüros oder Sexshops ausgeschlossen werden. Zudem sollen öffentliche und private Verkehrsflächen sowie Freiflächen im Planbereich neu geordnet werden.
Nach dem Aufstellungsbeschluss folgen die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs sowie eines Vorentwurfs. Im weiteren Verfahren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Für die bauleitplanerischen Leistungen entstehen Kosten, die keine haushaltsmäßige Berührung im Sinne der laufenden Haushaltsführung darstellen.
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