Änderungssatzung über die Benutzung der städtischen Bäder in Castrop-Rauxel (Bäderordnung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/164 sieht eine Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Bäder in Castrop-Rauxel vor. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Bäderordnung rechtlich zu präzisieren und an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Aufnahme eines Verbots von Foto- und Videoaufnahmen. Konkret soll die Regelung ergänzt werden, dass das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung nicht gestattet ist. Diese Maßnahme dient der Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage, um Verstöße gegen den Schutz der Privatsphäre in den Bädern sanktionieren zu können, beispielsweise durch Verweise oder die Erteilung von Hausverboten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein entsprechendes Verbot bereits seit einigen Monaten durch Piktogramme in den Einrichtungen praktiziert wird.
Zudem ist eine formelle Anpassung der Satzung vorgesehen, um die Terminologie an geltendes Recht zu korrigieren. Da das Bundesseuchengesetz nicht mehr existiert, soll der entsprechende Paragraph in der Badeordnung aktualisiert werden, indem der Begriff durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt wird. Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung der Satzung werden nicht erwartet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211408100165
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170815100908