Haushaltsplanung für die Jahre 2018 ff. hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020'des Landes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die beigefügten Arbeitslisten als neue Gesamtmaßnahmenlisten zur Kenntnis nehmen und beschließen.
Die Verwaltung führt zu den einzelnen Programmen detaillierte Ausführungen aus. Im Rahmen des Programms KInvFöG I stehen der Stadt Mittel in Höhe von rund 8,06 Millionen Euro zur Verfügung, wobei ein kommunaler Eigenanteil von 10 Prozent vorgesehen ist. Die aktuelle Liste der Maßnahmen weist eine Überzeichnung von etwa 1,66 Millionen Euro auf, was bedeutet, dass für die vollständige Umsetzung zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich wären.
Das Programm „Gute Schule 2020“ bietet der Stadt Kreditkontingente in Höhe von jährlich rund 2,43 Millionen Euro an, wobei die Tilgung und Zinsen durch das Land übernommen werden. Ein Teil dieser Mittel soll zur Deckung der Eigenanteile für das Programm KInvFöG II genutzt werden. Durch die Einbindung der Maßnahmen aus dem KInvFöG II in die Planung sind im Programm „Gute Schule 2020“ Mittel in Höhe von rund 1,17 Millionen Euro frei geworden.
Das Programm KInvFöG II konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur. Basierend auf einem Beschluss der Landesregierung stehen der Stadt hierfür Mittel in Höhe von insgesamt rund 7,33 Millionen Euro inklusive des Eigenanteils zur Verfügung. Die entsprechenden Maßnahmen sind in der neuen Arbeitsliste aufgeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmenlisten einem ständigen Monitoring unterliegen und künftige Änderungen möglich sind.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211411100259
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171115073955
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20171115074026
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20171115074031