Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und Rettungsdienstes; Neufassung der Gebührentarife Rettungsdienst; Bedarfsplan und künftige Organisation und Personaleinsatz

2017/054 15.02.2017 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Neufassung der Gebührensatzung sowie des Gebührentarifs für den Krankentransport und den Rettungsdienst. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag sind die gesetzlichen Änderungen durch das Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen sowie das Notfallsanitätergesetz.

Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen erstellt und von der zuständigen Fachabteilung der Verwaltung geprüft wurde. Wesentliche Faktoren für die Neugestaltung der Tarife sind die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung von Notfallsanitätern sowie die Notwendigkeit, qualifizierte Praxisanleiter vorzuhalten. Zudem werden steigende Kosten bei der ärztlichen Versorgung angeführt, da für die Notarztbörse höhere Vergütungssätze anfallen. Im Bereich des Krankentransportdienstes wird ein erhöhter Personalaufwand durch den Wegfall des Zivildienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahres konstatiert.

Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Recklinghausen sieht für Castrop-Rauxel den Bereitstellung von drei Rettungswagen, einem Krankentransportwagen und einem Notarzteinsatzfahrzeug vor. Die Refinanzierung durch die Krankenkassen ist nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen weiterhin vorgesehen. Ein schriftliches Einverständnis der Kostenträger steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus, wobei mündliche Zusagen bereits vorliegen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt werden als nicht negativ bewertet, da die benötigten Mittel durch die Erträge gedeckt sind.

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