Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 (Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung) in Höhe von 92.803,34 €
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 92.803,34 Euro entscheiden. Die Vorlage betrifft die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung.
Hintergrund der Maßnahme sind Zuwendungen des Landesjugendamtes, die durch die Verwaltung an freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit weitergeleitet werden sollen. Diese umfassen zum einen einen Betrag von 5.833,34 Euro für die Nachmittagsbetreuung im zweiten Schulhalbjahr 2016/2017 sowie weitere 86.970,00 Euro für Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sich auf den Zeitraum von Januar bis März 2017 beziehen.
Die Finanzierung der Mehrauszahlungen erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes. Da die Mittel für die Weiterleitung nach Eingang der Ist-Einzahlungen zur Verfügung gestellt werden, entstehen für den städtischen Haushalt keine zusätzlichen Kosten. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf null Euro. Da die Wertgrenze von 75.000,00 Euro überschritten wird, ist für diese Mittelbereitstellung ein Beschluss des Rates erforderlich.
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