Sachstand Mobilfunkanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/076 des EUV Stadtbetriebs informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand der Mobilfunkanlagen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Für einen funktionierenden Mobilfunkbetrieb sind neben zentralen Vermittlungsstellen zahlreiche dezentrale Basisstationen und Richtfunkantennen erforderlich.
Die rechtlichen Grundlagen und Grenzwerte für diese Anlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes festgelegt. Diese basieren auf Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, der Weltgesundheitsorganisation sowie der Strahlenschutzkommission. Die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit wird durch das Baugesetzbuch und die Bauordnung NRW geregelt. Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen wird durch Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur bestätigt, welche die Sicherheitsabstände zu Wohn- und Aufenthaltsbereichen unter Einhaltung der Grenzwerte festlegen. Die Überwachung der Immissionsschutzwerte obliegt den Bezirksregierungen.
Das Umweltressort der Stadt Castrop-Rauxel wird von den Mobilfunkbetreibern über genehmigungsfreie Erweiterungen bestehender Anlagen regelmäßig unterrichtet und ist bei genehmigungsbedürftigen Verfahren beteiligt. Aktuell umfasst dies Erweiterungen der Funksysteme LTE, UTMS und GSM. Derzeit sind dem Umweltressort 66 Mobilfunkstandorte im Stadtgebiet bekannt, wobei einzelne Masten von mehreren Anbietern genutzt werden können. Ein entsprechender Übersichtsplan zur Verteilung der Standorte liegt der Vorlage bei. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211703100075
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170317121034