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Tischvorlage

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.11.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 21.41.524100 (Schülerbeförderungskosten)

2017/262 17.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Tischvorlage 2017/262 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 21. November 2017. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Mittel für die Buchungsstelle der Schülerbeförderungskosten im Haushaltsjahr 2017.

Aufgrund eines Anstiegs der Anzahl anspruchsberechtigter Schüler hat sich der Aufwand für die Schülerbeförderung erhöht. Die Buchungsstelle umfasst unter anderem Zahlungen an die Verkehrsunternehmen DSW 21 und HCR für Schoko-Tickets sowie Kosten für den Schülerspezialverkehr, etwa für Fahrten zur Hans-Christian-Andersen-Schule. Während der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2017 bei 1.400.000 Euro lag, beläuft sich die aktuelle Hochrechnung bis zum Jahresende auf 1.530.000 Euro. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf von 130.000 Euro.

Die Deckung dieses Mehrbedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 130.000 Euro bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche sowie durch entsprechende Minderauszahlungen im Finanzplan. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat der Stadt erforderlich. Da die Auszahlungen bereits Ende November 2017 erfolgen mussten, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW getroffen. Der Rat der Stadt soll die getroffene Entscheidung nun förmlich genehmigen.

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