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Tischvorlage

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.11.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.03.533920 (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz)

2017/263 17.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Tischvorlage 2017/263 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 21. November 2017. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung zusätzlicher überplanmäßiger Mittel für die Buchungsstelle 36.03.533920, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz abdeckt.

Hintergrund der Maßnahme ist eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017, die zu einer Erweiterung des Leistungsspektrums und damit zu einem erhöhten Ausgabebedarf geführt hat. Während der ursprüngliche Haushaltsansatz für das Jahr 2017 bei 1.200.000 Euro lag, belaufen sich die aktuellen Hochrechnungen bis zum Jahresende auf etwa 1.300.000 Euro. Um diesen Mehraufwand von 100.000 Euro zu decken, sollen Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 36.01.531905, welche Zuschüsse an übrige Bereiche umfasst, herangezogen werden.

Da die erforderliche Auszahlung aufgrund eines Rechenlaufs bereits zum 24. November 2017 erfolgen musste, der Rat der Stadt jedoch erst am 30. November 2017 wieder tagte, wurde die Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat der Stadt erforderlich. Die Finanzierung des Mehraufwandes ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Jahr 2017 sichergestellt.

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