Satzung für das Kinder- und Jugendparlament
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/010 sieht den Beschluss der neuen Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Castrop-Rauxel vor. Das Kinder- und Jugendparlament hat bereits am 7. Juli 2016 eine entsprechende Satzung verabschiedet. Ziel der neuen Regelungen ist es, eine feste Basis für die Arbeit des Gremiums zu schaffen und die Vertretung der Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt zu stärken.
Nach Angaben der Vertretung des Kinder- und Jugendparlaments dient die Satzung als Grundlage für die Partizipation der jungen Generation und entspricht dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Durch das Regelwerk soll die Arbeit des Parlaments rechtlich abgesichert und in ihrer Struktur gefestigt werden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die formale Entscheidungskompetenz für den Beschluss der Satzung beim Rat der Stadt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Einführung der Satzung erwartet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170123151350