Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft; hier: Beauftragung eines externen Gutachters zur Erstellung einer Expertise
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Prüfung der Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2017/125 wird der Rat der Stadt vorgeschlagen, den aktuellen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Beauftragung eines externen Gutachterbüros zu betrauen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben ist die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in der Stadt, die seit Ende 2014 einen Zuwachs verzeichnen. Mit dem Bevölkerungswachstum steigen die Anforderungen an den Wohnraum, insbesondere im Bereich der preisgebundenen Wohnungen sowie bei barrierefreien Angeboten. Da die Anzahl der Sozialwohnungen durch das Auslaufen von Bindungen bis zum Jahr 2030 voraussichtlich weiter sinken wird, soll eine kommunale Gesellschaft die Möglichkeit bieten, den Wohnungsmarkt gezielter zu steuern.
Das beauftragte externe Büro soll eine Bedarfsanalyse erstellen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Form eines Businessplans ausarbeiten sowie rechtliche und steuerrechtliche Aspekte prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen als Entscheidungshilfe für die Vor- und Nachteile einer Neugründung dienen. Die Finanzierung der Analyse soll über das Beratungsprogramm der „Partnerschaft Deutschland“ erfolgen, wodurch die Maßnahme für den Haushalt der Stadt ergebnisneutral bleibt. Die Auftragsvergabe erfolgt, sobald die entsprechende Förderzusage des Bundesministeriums der Finanzen vorliegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170518092249
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170523085020