Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.05.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.02.531906 'Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung'
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll die am 15. Mai 2017 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffene Entscheidung genehmigen. Gegenstand der Vorlage ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 260.910 Euro für die Buchungsstelle „Zuschüsse an übrige Bereiche aus Projektförderung“.
Hintergrund der Maßnahme ist die Ausweitung eines Bewilligungszeitraums durch das Landesjugendamt. Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, insbesondere für niederschwellige Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen, bis zum 31. Dezember 2017. Die Mittel sollen zur Weiterleitung an freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit verwendet werden.
Durch diese Erweiterung erhöht sich der für das Haushaltsjahr 2017 erforderliche Gesamtbedarf auf 353.713,34 Euro, da bereits im März 2017 ein Betrag von 92.803,34 Euro beschlossen wurde. Die Deckung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen aus Landeszuwendungen und Zuschüssen für laufende Zwecke. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht erforderlich, da die Auszahlungen durch die entsprechenden Einzahlungen des Landes gedeckt sind. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird und die zeitnahe Auszahlung zur Sicherstellung der Betreuungsangebote notwendig ist, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit vorbereitet.
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