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Sitzungsvorlage

Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)

2017/130 19.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtkämmerin hat mit Verfügung vom 19. Mai 2017 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ausgesprochen. Grund für diese Maßnahme sind Entwicklungen bei den Erträgen und Aufwendungen im Zeitraum Mai 2017. Laut Verwaltung zeichnen sich im Ergebnishaushalt Verschlechterungen gegenüber der ursprünglichen Planung ab, die unter anderem auf gestiegene Personalaufwendungen sowie geringere Erträge aus der Gewerbesteuer zurückzuführen sind. Es wird erwartet, dass die Gewerbesteuereinnahmen um einen siebenstelligen Betrag hinter dem geplanten Ansatz zurückbleiben werden, wodurch das angestrebte positive Rechnungsergebnis gefährdet ist.

Die Sperre umfasst alle Buchungsstellen und Teilpläne des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie grundsätzlich auch Maßnahmen der Investitions-Dringlichkeitsliste. Ausgenommen von dieser Sperre sind jedoch bestimmte investive Auszahlungsansätze. Hierzu zählen Maßnahmen, die durch Zuwendungen oder Zuweisungen vollständig refinanziert werden, Projekte aus dem Programm „Gute Schule 2020“ sowie Maßnahmen, die durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gefördert werden. Ebenfalls nicht betroffen sind rentierliche Maßnahmen sowie Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit zur Bedienung von Kreditverpflichtungen.

Die Entscheidung wurde im Einvernehmen mit dem Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten getroffen. Der Rat der Stadt wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben über die Sperre unterrichtet und hat die Möglichkeit, diese ganz oder teilweise aufzuheben. Für Investitionsmaßnahmen, die nicht von der Ausnahme geregelt sind, ist eine Mittelfreigabe nur durch Einzelfallentscheidungen auf Basis von Folgekostenberechnungen möglich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 209 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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