Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 54.01.525800125 „Kons. Aufwendungen Beleuchtung i.R. Neugestaltung Marktplatz“ in Höhe von 26.000 € (konsumtiv).
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/131 behandelt die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Marktplatzes. Konkret geht es um die Deckung von Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 26.000 Euro.
Die Maßnahme zur Abrüstung und Erneuerung der Beleuchtung konnte im Haushaltsjahr 2016 nicht abgeschlossen werden. Da es sich um eine konsumtive Maßnahme handelt, ist eine Ermächtigungsübertragung in das Folgejahr nicht möglich, weshalb für 2017 zusätzliche Mittel benötigt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme haben sich im Zuge der Umsetzung um etwa 4.000 Euro auf insgesamt 145.486,49 Euro erhöht. Die Umsetzung wird durch Landeszuwendungen der Bezirksregierung Münster zu 80 Prozent gefördert.
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt durch die Verwendung von Mehrerträgen in Höhe von 20.800 Euro aus der Buchungsstelle für die Beleuchtung des Marktplatzes sowie durch Minderaufwendungen in Höhe von 5.200 Euro aus dem Bereich der Erstattungen an öffentliche Sonderrechnungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung sowie die entsprechende Mehrauszahlung im Finanzplan zur Kenntnis nimmt. Da die Überschreitung unter dem in der Haushaltssatzung festgelegten Schwellenwert von 75.000 Euro liegt, ist hierfür keine formelle Zustimmung des Rates erforderlich.
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