Weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 36.04.525300 (Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/218 des Haupt- und Finanzausschusses behandelt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Buchungsstelle 36.04.525300, welche Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände umfasst. Die Stadt Castrop-Rauxel ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Kostenerstattungsfälle gegenüber anderen Jugendämtern zu begleichen.
Im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der ursprüngliche Ansatz auf 746.400 Euro. Durch die Verrechnung von Forderungen aus dem zweiten Halbjahr 2016 entstand im Januar 2017 eine Sperre in Höhe von 199.625 Euro, wodurch die verfügbaren Mittel auf 546.775 Euro sanken. Da dieser Betrag bereits im August 2017 aufgebraucht war, erfolgte zuvor eine interne Mittelübertragung von 75.000 Euro.
Für das restliche Kalenderjahr wird ein weiterer Mittelbedarf in Höhe von 175.000 Euro prognostiziert, was einen neuen Gesamtbedarf von 796.775 Euro zur Folge hat. Da die Summe der Mittelverschiebungen die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist ein Beschluss des Rates erforderlich. Der beantragte Betrag soll durch Minderausgaben bei der Buchungsstelle für sozialpädagogische Familienhilfe in Höhe von 175.000 Euro gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Jahr 2017 gesichert.
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