Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wegen der Anhebung der Grundsteuer B
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 9. März 2017 liegt die Sitzungsvorlage 2017/063 zur Behandlung von Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B, die bereits zum 1. Januar 2016 von 625 auf 825 Prozentpunkte erfolgte.
Zwei Beschwerdeführer haben unter Berufung auf die Gemeindeordnung den Antrag gestellt, die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes rückgängig zu machen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die eingereichten Eingaben auf Musterschreiben basieren, die der Verwaltung bereits bekannt sind. Es wird zudem angeführt, dass der Rat der Stadt in der Vergangenheit bereits mehrfach ähnliche Beschwerden zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Anträge auf Rücknahme der Erhöhung mehrheitlich abgelehnt hat.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Grundsteueranhebung mit der angespannten finanziellen Lage der Stadt und dem Fehlen alternativer Maßnahmen zum Haushaltsausgleich. Auf Basis dieser Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt, die Beschwerden abzulehnen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis zu nehmen und die Anträge der Beschwerdeführer abzulehnen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 212002100062
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170221080348
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170221080356