Beitritt der Stadt Castrop-Rauxel zur Anstalt des öffentlichen Rechts 'd-NRW AöR'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Beitritt zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2017. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt als Trägerin der Anstalt die Vorteile einer kommunal-staatlichen Kooperation nutzt. Durch die Umwandlung der bisherigen „d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG“ in eine Anstalt des öffentlichen Rechts wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Kommunen neu geordnet.
Ein wesentlicher Aspekt des Beitritts ist die Möglichkeit, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst unter anderem die Nutzung eines elektronischen Vergabemarktplatzes für die Stadtverwaltung sowie die fachliche Unterstützung bei der Anwendung von Informationstechnik. Zudem soll die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern bei Kooperationsprojekten erleichtert werden.
Für den Beitritt ist eine einmalige Stammeinlage in Höhe von 1.000 Euro zu leisten. Die Finanzierung dieser investiven Auszahlung erfolgt über eine außerplanmäßige Bereitstellung aus der entsprechenden Buchungsstelle. Der zusätzliche Mittelbedarf wird durch Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen bzw. unbewirtschaftetem Grundbesitz gedeckt. Die Verwaltung stellt fest, dass durch diese Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen und keine haushaltsmäßige Berührung vorliegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170621103731