Sachstandsbericht zur Beseitigung des BÜ Obere Münsterstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/219 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Sachstand zur Beseitigung des Bahnübergangs an der Oberen Münsterstraße. Grundlage für die Aufhebung des Übergangs sind Vereinbarungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Castrop-Rauxel aus den Jahren 1973 und 1974. Während der Rückbau des Bahnübergangs an der Gaswerkstraße bereits erfolgt ist, steht die Schließung der Anlage an der Oberen Münsterstraße noch aus. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 hat die Verpflichtung zur Beseitigung des Bahnübergangs bestätigt.
Die Planung sieht eine Untertunnelung der Gleisanlagen vor. Da die Maßnahmen mit einer barrierefreien Gestaltung des Haltepunkts „Castrop-Rauxel Süd“ verknüpft werden sollen, ist ein Planänderungsverfahren erforderlich. Dies hat zur Folge, dass die rechtliche Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses von 1974 erneut geprüft werden muss. Es ist zu klären, ob ein neues Planfeststellungsverfahren oder ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren notwendig ist.
Die weitere Vorgehensweise wurde in Gesprächen zwischen der Stadt, der Deutschen Bahn, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Bezirksregierung Münster abgestimmt. Für die Umsetzung ist eine Entwurfsplanung erforderlich, deren Finanzierungsanteil durch die Deutsche Bahn noch nicht genehmigt wurde. Die Stadt hält Planungsmittel im Haushalt bereit und hat beim VRR einen Antrag auf Finanzierungsunterstützung für die Bahnsteigmaßnahme gestellt. Die geschätzten Gesamtkosten für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme beliefen sich im Jahr 2012 auf etwa 1.745.000 Euro, wobei die Stadt um Förderung ihres Kostenanteils bemüht ist.
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