Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 27.01.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitsstellung gemäß § 83 GO NW beider Buchungsstelle 36.04.525300 'Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände'

2017/068 22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 27. Januar 2017 genehmigen, die eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2016 vorsieht. Konkret geht es um die Buchungsstelle „Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände“, für die über den ursprünglichen Ansatz von 746.400 Euro hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von 230.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die Grundlage für diesen Mehraufwand sind rückwirkend geltend gemachte Kostenerstattungsansprüche anderer Städte gegenüber der Stadt Castrop-Rauxel im Bereich der Kinder- und Jugendförderung. Da die Stadt gesetzlich zur Zahlung dieser Erstattungsfälle gegenüber anderen Jugendämtern verpflichtet ist, entstand ein unvorhersehbarer Bedarf. Eine erste zusätzliche Bereitstellung von 75.000 Euro war bereits im Oktober 2016 erfolgt.

Die Deckung des verbleibenden Mehraufwandes in Höhe von 155.000 Euro erfolgt durch Minderaufwendungen in anderen Haushaltsbereichen. Dabei werden Mittel aus der Buchungsstelle für laufende Leistungen in der Heimerziehung in Höhe von 114.000 Euro sowie aus der Buchungsstelle für Erziehung in Tagesgruppen in Höhe von 41.000 Euro herangezogen. Während die Aufwendungen dem Haushaltsjahr 201<0xC2>6 zuzurechnen sind, erfolgt die tatsächliche Auszahlung der liquiden Mittel im Jahr 2017. Die Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied war notwendig, da die Auszahlung bereits im Januar 2017 erfolgen musste.

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