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Sitzungsvorlage

Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 21.18/0699.783160 (Auszahlungen für den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens für den Umbau der Mensa Willy Brandt Gesamtschule)

2017/151 22.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2017/151 des Immobilien-Managements sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für den Umbau der Mensa der Willy-Brandt-Gesamtschule vor. Der Rat der Stadt soll beschließen, Mittel in Höhe von 127.000 Euro auf der Buchungsstelle für die Auszahlungen zum Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens bereitzustellen. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Mittelbereitstellung soll durch Minderauszahlungen auf der Buchungsstelle für den Umbau der Mensa erfolgen.

Die Grundlage für diesen Vorgang ist die Ermittlung der Kosten für die Küchenausstattung, die erst nach Vorlage des entsprechenden Angebots des Küchenausstatters feststellbar waren. Um die Anforderungen an die Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und die ordnungsgemäße Sachkontierung zu erfüllen, ist die Bildung einer separaten Buchungsstelle für die beweglichen Sachen notwendig. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“.

Da die Maßnahme gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen als unabweisbar eingestuft wird und die Summe die Grenze für erhebliche Haushaltsüberschreitungen überschreitet, ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Eine zusätzliche Belastung des Haushalts durch diesen Vorgang wird in der Vorlage nicht angegeben, da es sich lediglich um eine abweichende Sachkontierung innerhalb der bereits vorgesehenen Mittel handelt. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sind für die Entscheidung zuständig.

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