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Sitzungsvorlage

Außenbereichssatzung Nr. 004 Planbereich „Im Depot“ hier: Beschluss zur Aufstellung der Satzung über bebaute Bereiche im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

2017/186 22.08.2017 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschluss gefasst, die Außenbereichssatzung Nr. 004 für den Planbereich „Im Depot“ aufzustellen. Die Satzung basiert auf § 35 Abs. 6 BauGB und regelt bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 2,7 Hektar in der Gemarkung Henrichenburg, gelegen am nordöstlichen Rand des Stadtgebietes zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Stadtgrenze zu Waltrop. Das Gebiet umfasst verschiedene Flurstücke in der Flur 9. Die Planung begründet sich damit, dass die betreffenden Flächen durch die angrenzende, voll erschlossene Wohnbebauung auf Waltroper Seite sowie die Lage am Kanal bereits durch Wohnbebauung geprägt sind. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist aufgrund der baulichen Situation faktisch ausgeschlossen.

Ziel der Satzung ist es, die Änderung und Erweiterung der bestehenden Bebauung in der Splittersiedlung städtebaulich zu steuern und gleichzeitig eine weitere Zersiedelung des angrenzenden Außenbereichs zu verhindern. Durch die Satzung können Vorhaben für Wohnzwecke oder kleinere Gewerbebetriebe erleichtert werden, indem bestimmte öffentliche Belange zurückgestellt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Satzung die Sicherung des Bestands ermöglicht, aber auch zu einer Erhöhung der versiegelten Fläche führen kann. Nach der Erarbeitung des Entwurfs ist eine öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes vorgesehen.

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