Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 11.08.511100 - Versorgungsaufwendungen für Beamte; hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

2017/015 23.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 20. Januar 2017 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 143.295,17 Euro für die Buchungsstelle der Versorgungsaufwendungen für Beamte.

Die Grundlage für diesen Bedarf ist eine Nachforderung der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe. Da die Stadt Castrop-Rauxel als letzter Dienstherr für die Berechnung und Zahlung der Versorgungs- und Hinterbliebenenbezüge zuständig ist, wurden für das Jahr 2016 monatliche Abschläge in Höhe von 392.076 Euro angewiesen. Nach dem vorliegenden Festsetzungsbescheid belaufen sich die endgültigen Zahlungsverpflichtungen für 2016 auf insgesamt 4.793.985,17 Euro. Da die geleisteten Abschläge lediglich 4.704.912,00 Euro umfassten, ergibt sich eine Differenz von 89.073,17 Euro. Zusammen mit einer weiteren Nachzahlung aus dem ersten Abschlag des Jahres 2017 in Höhe von 54.222,00 Euro entsteht ein Gesamtnachforderungsbetrag von 143.295,17 Euro.

Da die entsprechenden Haushaltsansätze für das Jahr 2016 bereits vollständig ausgeschöpft sind, muss der Mehraufwand durch Minderaufwendungen bei den Buchungsstellen der Zusatzversorgung für Beschäftigte gedeckt werden. Da die Nachforderung sofort fällig ist und die nächste reguläre Ratssitzung erst am 9. März 2017 stattfindet, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW beantragt.

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