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Sitzungsvorlage

Entwurf Gesamtabschluss gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW für das Jahr 2015

2017/098 27.04.2017 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/098 befasst sich mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 116 der Gemeindeordnung NRW. Der Gesamtabschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht. Im Rahmen der Konsolidierung wurde lediglich der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel als verselbstständigtes Aufgabenbereich in den Abschluss einbezogen, während auf die Aufnahme weiterer Beteiligungen aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde.

Aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamabschlüsse können für die Jahre 2011 bis 2014 vereinfachte Verfahren angewandt werden. Hierbei ist lediglich die Bestätigung der Entwurfsfassungen durch den Bürgermeister sowie die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde erforderlich. Die Entwürfe für die Jahre 2011 bis 2014 liegen der Vorlage als Anlagen bei.

Für das Haushaltsjahr 2015 ist hingegen das Regelverfahren anzuwenden, welches eine Vollprüfung sowie die Feststellung durch den Rat und die Entlastung des Bürgermeisters vorsieht. Da der Abschluss für 2015 in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Abschluss für 2010 steht, beabsichtigt die Verwaltung, die Feststellung der Abschlüsse 2010 und 2015 sowie die Entlastung des Bürgermeisters gemeinsam nach Abschluss der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorzubereiten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen.

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