Energieberatungsstelle bei der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel Hier: Fortführung der Zusammenarbeit und Finanzierung des städtischen Anteils vom 01. Januar 2019 – 31. Dezember 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/016 befasst sich mit der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Verbraucherzentrale NRW zur Betrieb der lokalen Energieberatungsstelle. Die bestehende vertragliche Vereinbarung zur Energieberatung für Verbraucher ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Auf Anfrage der Verbraucherzentrale NRW wird die Anschlussfinanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 vorgeschlagen.
Die Verwaltung sieht vor, die Finanzierung für diesen Zweijahreszeitraum über den Energiefonds in Höhe von jährlich 57.500 Euro zu leisten, was einer Gesamtsumme von 115.000 Euro entspricht. Dieser städtische Anteil dient der Deckung von Personal-, Gemein- und Sachkosten. Die restliche Finanzierung der Beratungsstelle setzt sich aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, unter Verwendung von EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, sowie aus eigenen Einnahmen der Verbraucherzentrale NRW zusammen.
Der vorliegende Vertragsentwurf enthält eine Betrauungsklausel. Demnach tritt der Vertrag erst unter der Bedingung in Kraft, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Verbraucherzentrale NRW e.V. mit der Erbringung von Dienstleistungen im Projekt „Energie 2020“ beauftragt und eine entsprechende Förderung zusagt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat der Stadt die Übernahme der genannten Anschlussfinanzierung empfiehlt.
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