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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 229 Planbereich „Südliche Grimbergstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

2017/043 26.01.2017 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Sitzungsvorlage 2017/043 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 229 im Planbereich „Südliche Grimbergstraße“ beantragt. Das rund 0,7 Hektar große Areal im Stadtteil Schwerin soll durch die Errichtung von etwa 15 Einfamilienhäusern nachverdichtet werden. Die Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vor, wobei ergänzende, wohnverträgliche Nutzungen wie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig sind. Ein im Nordosten des Gebiets geplanter Spielplatz soll nach der Errichtung durch den Investor an die Stadt übergeben werden.

Der Geltungsbereich wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss geringfügig angepasst und der Plan aufgrund einer neuen Erschließungsplanung umbenannt. Die Erschließung soll über eine Verlängerung der Grimbergstraße erfolgen. Im Rahmen der Planung werden die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigt. Zudem werden redaktionelle Änderungen an der Begründung und dem Umweltbericht vorgenommen.

Die Planung sieht vor, dass der Investor als Ausgleich für die notwendige Fällung von Bäumen 30 Ersatzpflanzungen vornimmt. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben keine Konflikte mit geschützten Arten. Aufgrund von Schadstoffgehalten im Boden ist eine Aufbereitung der Flächen nach einem abgestimmten Konzept vorgesehen. Wegen eines hohen Grundwasserstandes ist eine Unterkellerung der Gebäude grundsätzlich ausgeschlossen, sofern keine entsprechenden Nachweise vorliegen. Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sowie für Fachgutachten werden vom Investor getragen.

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