Aufrechterhaltung des Angebotes der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel Bezug: Stärkung der Verbraucherzentrale im Handlungsfeld Energie Hier: Anschlussfinanzierung 2017 und 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/136 befasst sich mit der Fortführung der finanziellen Unterstützung für die Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale in Castrop-Rauxel. Im Zentrum steht die Empfehlung des Umweltausschusses an den Energiebeirat, eine Anschlussfinanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 zu übernehmen. Hierfür ist ein jährlicher Betrag von 42.000 Euro aus dem Energiefonds der Stadt vorzusehen, was einer Gesamtsumme von 84.000 Euro für die zwei Jahre entspricht.
Die Grundlage für die Beratungsstelle wurde bereits im Jahr 2001 durch Beschlüsse des Umweltausschusses geschaffen. Um der steigenden Nachfrage nach Energieberatung gerecht zu werden, wurde im Jahr 2008 eine zusätzliche Stelle im Handlungsfeld Energie eingerichtet, die bis Ende 2016 über den Energiefonds refinanziert wurde. Der bestehende Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW läuft bis zum 31. Dezember 2018.
Die Stadt übernimmt mit dem beantragten Festbetrag die Personal-, Sach- und Gemeinkosten für die Beratungsstelle im Bereich des liberalisierten Energiemarktes. Die verbleibenden Kosten werden durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbraucherzentrale Düsseldorf gedeckt. Die Verwaltung beschreibt die Finanzierung als Bestandteil der energiepolitischen Strategie, um die Information der Bürger über Energieeffizienz und den liberalisierten Energiemarkt sicherzustellen. Eine haushaltsmäßige Belastung des allgemeinen Stadthaushalts wird nicht angegeben.
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