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Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.08.504100 (Beihilfen)

2017/207 27.09.2017 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Bereich der Beihilfen beraten. Der Beschlussvorschlag sieht eine Erhöhung der Mittel bei der Buchungsstelle 11.08.504100 im Ergebnisplan sowie der korrespondierenden Stelle im Finanzplan in Höhe von 381.282,09 € vor.

Die Stadt trägt als Dienstherr die krankheitsbedingten Aufwendungen für aktive Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfänger sowie anspruchsberechtigte Tarifbeschäftigte, sofern diese nicht durch die Krankenkassen gedeckt sind. Die Abrechnung erfolgt über die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw), wobei die Stadt monatliche Abschläge leistet und am Jahresende eine Spitzabrechnung vornimmt. Da der exakte jährliche Beihilfeaufwand im Vorfeld nicht präzise berechenbar ist, orientiert sich die Mittelanmeldung an den Anforderungen der kvw aus dem Vorjahr.

Aufgrund der bisherigen Zahlungen, die die monatlichen Abschläge sowie eine im April 2017 angeforderte Sonderzahlung umfassten, wird ein zusätzlicher Mittelbedarf bis zum Jahresende prognostiziert. Die Deckung dieses Mehraufwandes in der Ergebnisrechnung soll durch Mehrerträge aus Erstattungen, Rückzahlungen, Personalkostenerstattungen sowie durch Zuweisungen und Zuschüsse des Landes erfolgen. Entsprechende Mehreinzahlungen in der Finanzrechnung dienen der Deckung der korrespondierenden Mehrauszahlungen. Da die Überschreitung den Betrag von 75.000 € übersteigt, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.

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