Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen im Bereich von sozialen Einrichtungen in der Stadt Castrop-Rauxel; a) Beschluss über den Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW des Herrn Johannsen: Tempo 30 auf der Leveringhauser Straße b) Ergebnisse der Verkehrsschau vom 16.10.2017

2017/226 27.10.2017 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 1 wird über die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h an Hauptverkehrsstraßen im Bereich sozialer Einrichtungen in Castrop-Rauxel beraten. Grundlage der Überprüfung ist eine Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die Tempo 30 im Nahbereich solcher Einrichtungen zum Regelfall macht.

Im Zuge einer Verkehrsschau am 16. Oktober 2017 wurden 13 Standorte untersucht. Als Ergebnis der Schau wurden für verschiedene Abschnitte neue Geschwindigkeitsbeschränkungen festgelegt. Betroffen sind unter anderem die Lange Straße, die Dortmunder Straße, die Recklinghauser Straße, die Bochumer Straße, die Uferstraße sowie die Wartburgstraße und die Bahnhofstraße. Die Beschränkungen gelten jeweils in den Bereichen von Seniorenheimen, Kindergärten, Hauptschulen, Berufskollegs und Förderschulen. Die Kosten für die Beschilderung tragen die jeweiligen Straßenbaulastträger, wobei für die Stadt lediglich Kosten für die Dortmunder Straße in Höhe von etwa 400 Euro anfallen.

Gleichzeitig wird über einen Bürgerantrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Leveringhauser Straße entschieden. Der Antrag fordert ein generelles Tempolimit von 30 km/h, um die Sicherheit für Kinder an nahegelegenen Schulen zu erhöhen und Lärm zu reduzieren. Die Verwaltung lehnt diesen Antrag ab. Als Begründung werden die Bedeutung der Straße als Landesstraße sowie Messdaten angeführt, die zeigen, dass die 85-Prozent-Geschwindigkeit zuletzt um etwa 7 km/h gesunken ist. Zudem liegen laut Polizei keine Unfallhäufungen vor.

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